Gebühren

Abfallgebühren für Privathaushalte
Die Mehrzahl unserer Kunden sind Haushaltungen. Der Abfallgebührenbescheid setzt sich aus dem Gefäßtarif und der Grundgebühr zusammen. Den Abfallgebührenbescheid erhält der Haus- und Grundstückseigentümer bzw. Ihre Hausverwaltung.

Die Gebühr bezieht sich auf das ganze Kalenderjahr. Möchten Sie Ihren Abfallbehälter verkleinern oder vergrößern, so ist dies jederzeit möglich, jedoch wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 23,– erhoben, da der Behälterwechsel einen Änderungsbescheid der Abfallgebühren erforderlich macht.

Für Familien mit Kleinkindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die wegen des hohen Windelanfalls einen zusätzlichen oder größeren Abfallbehälter benötigen, entfällt die Verwaltungsgebühr.

Die Grundgebühr für die Haushalte pro Jahr/pro Gebäude:

Die Gefäßgebühren für Restmüll und Biomüll richten sich ebenfalls wie in den Vorjahren nach dem Gefäßvolumen.

Haushaltsgefäßgebühren pro Jahr:

Kaufpreis für Banderolen:

Kaufpreis für Restmüllsäcke:

Gefäßtarife Gewerbe pro Jahr:

Weitere Gebühren:

Beim gewerblichen Biomüll kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Der gewerbliche Biomüll wird über die MZV Dienstleistungs GmbH entsorgt.